BEGLAUBIGUNG

Wenn Sie Ihre Dokumente aus dem Ausland bei österreichischen Behörden, Gerichten  oder Bildungseinrichtungen vorlegen müssen, werden Sie beglaubigte Übersetzungen benötigen. Die Beglaubigung wird meistens bei der Übersetzung von amtlichen und persönlichen Dokumenten verlangt, womit eine verbindliche, wortgetreue Wiedergabe der Originaldokumente gewährleistet wird. Es kommt auch oft vor, dass die Übersetzung von Verträgen in ge­richtlich zertifizierter Form gefordert wird. Damit diese bei österreichischen Behörden, Gerichten und Bildungseinrichtungen anerkannt werden, ist es notwendig die Dokumente von einem österreichischen Gerichtsdolmetscher bzw. allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzer übersetzen zu lassen. Der Über­set­zer bestä­tigt mit sei­ner Unter­schrift und Stem­pel die Überein­stim­mung der Über­set­zung mit dem ange­hef­te­ten Originaldoku­ment.

Die am häufigsten benötigten Dokumente mit Beglaubigung:

  • Abschlusszeugnisse
  • Arbeitsverträge
  • Arbeitszeugnisse
  • Bescheinigungen
  • Diplome
  • Einbürgerungsurkunden
  • Führerscheine
  • Führungszeugnisse
  • Geburtsurkunden
  • Gerichtsbeschlüsse
  • Handelsregisterauszügen
  • Heiratsurkunden
  • medizinische Befunde
  • Mietverträge
  • Scheidungsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Studienbescheinigungen
  • Testamente
  • Vernehmungsprotokolle
  • Vollmachten
  • Zeugnisse