Gerichtsdolmetschen
Gerichts- und Notariatsdolmetscher müssen neben hervorragenden Sprachkenntnissen insbesondere über juristische Kenntnisse verfügen. Sie sind mit den in Justiz, Anwaltschaft und Verwaltung üblichen Verfahren, Gepflogenheiten und Begrifflichkeiten vertraut und übertragen in einer mündlichen Verhandlung oder Vernehmung das gesprochenen Wort.
Begleitdolmetschen
Hierbei ist der Dolmetscher eine Mittelsperson, die die Gesprächsinhalte zwischen zwei Gesprächspartnern in der gewünschten Sprache wiedergibt. Beim Begleitdolmetschen wird auch auf kulturelle Aspekte Wert gelegt und der Ausgangstext wird ausführlicher kommentiert und erläutert um auf diese Weise die gelungene Inhaltsübertragung zu gewährleisten. Begleitdolmetscher begleiten Einzelpersonen oder dolmetschen für kleine Grupppen bei Geschäfts- und Werksbesuchen, Führungen, Besichtigungen, technischen Gesprächen, Messen, Kulturveranstaltungen etc.